Wo mache ich die Prüfung?
Die Fischerprüfung legt man bei der Unteren Fischereibehörde ab. Diese findet man bei kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung. Bei den Orten, die zu einem Kreis gehören, bei der Kreisverwaltung.
Der normale Weg ist, das Sie sich bei der für Sie zuständigen unteren Fischereibehörde zur Fischerprüfung anmelden. Bei kreisfreien Städten finden Sie diese bei der Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie wohnen. Bei Orten, die zu einem Landkreis gehören, bei der Kreisverwaltung.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, oder ob ihr Wohnort zu einem Landkreis gehört? Kein Problem: eine Internet-Recherche hilft weiter.
Bitte geben Sie bei einer Suchmaschine folgende Frage ein:
Zu welchem Kreis gehört [Name meines Wohnortes]?Wenn Sie die Fischerprüfung (aus welchen Gründen auch immer) in einem anderen Ort, einem anderen Kreis in NRW ablegen möchten, so ist auch das möglich. Sie benötigen hierzu eine Ausnahmegenehmigung der unteren Fischereibehörde ihres Heimatkreises/Ortes. Diese kann man häufig bereits online beantragen. Wenn das bei der für Sie zuständigen Behörde nicht möglich ist, sollten sie sich dort per Mail oder Telefon melden. In jedem Fall ist die Ausnahmegenehmigung die Grundlage, damit Sie sich in einem anderen Kreis in NRW zu Prüfung anmelden können.