Muss ich überhaupt einen Angelschein machen (die Fischerprüfung ablegen), ich will doch nur am Forellenteich angeln?
Eine häufig gestellte Frage, auf die es in NRW genau eine richtige Antwort gibt: Ja, man muss!
In Deutschland ist die Gesetzgebung im Bereich Fischerei Aufgabe der Bundesländer. Jedes Bundesland legt die Gesetze und Regelungen fest, die in dem jeweiligen Bundesland gelten.
In Nordrheinwestfalen benötigt man auch an einem privaten Gewässer (kommerzieller Forellenteich) einen Fischereischein, wenn man nicht selbst Inhaber der Fischereirechte dieses Gewässers (Eigentümer des Grundstücks mit dem Teich) ist.
Das wird in anderen Bundesländern durchaus anders geregelt!
Leider kann man das Bundesland, in dem man die Prüfung machen möchte, nicht frei wählen. Man muss die Prüfung in dem Bundesland ablegen, in dem man gemeldet ist, bzw. seinen Erst-Wohnsitz hat. Das heißt, wenn Sie in NRW wohnen, müssen Sie auch in NRW ihre Prüfung machen.
Sie müssen übrigens mindestens 13 Jahre alt sein, um die Prüfung ablegen zu können. Den Fischereischein erhalten Sie dann aber erst wenn Sie 14 Jahre alt geworden sind.