Wo mache ich die Prüfung?
Die Fischerprüfung legt man bei der Unteren Fischereibehörde ab. Diese findet man bei kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung. Bei den Orten, die zu einem Kreis gehören, bei der Kreisverwaltung.
Der normale Weg ist, das Sie sich bei der für Sie zuständigen unteren Fischereibehörde zur Fischerprüfung anmelden. Bei kreisfreien Städten finden Sie diese bei der Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie wohnen. Bei Orten, die zu einem Landkreis gehören, bei der Kreisverwaltung.
Hier finden Sie eine Liste aller Prüfungsorte in NRW. Suchen Sie sich bitte aus dieser Liste den Kreis, zu dem Ihr Wohnort gehört oder die kreisfreie Stadt in der Sie wohnen heraus und klicken dann auf diesen Ort/diesen Kreis. Hierdurch gelangen Sie zu der Unteren Fischereibehörde, die für Sie zuständig ist.
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bei den meisten Unteren Fischereibehörden kann man sich via Internet zur Prüfung anmelden.
Wenn Sie sich auf der Seite der für Sie zuständigen Untere Fischereibehörde befinden, finden Sie dort die genauen Informationen über den genauen Prüfungszeitpunkt und können sich dann dort direkt anmelden. Die Prozedur der Anmeldung variiert von Behörde zu Behörde. Häufig können Sie das Anmeldeformular direkt online ausfüllen und versenden. Manchmal müssen Sie das Anmeldeformualar erst ausdrucken, dann ausfüllen und per E-Mail versenden.
Für das Ablegen der Fischerprüfung wird in NRW eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben, die vom Prüfling bei Prüfungsanmeldung direkt bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde zu entrichten ist. Die Prüfungsgebühr ist nicht im Preis des Vorbereitungskurses enthalten!
Wenn Sie die Fischerprüfung (aus welchen Gründen auch immer) in einem anderen Ort, einem anderen Kreis in NRW ablegen möchten, so ist auch das möglich. Sie benötigen hierzu eine Ausnahmegenehmigung der unteren Fischereibehörde ihres Heimatkreises/Ortes. Diese kann man häufig bereits online beantragen. Wenn das bei der für Sie zuständigen Behörde nicht möglich ist, sollten sie sich dort per Mail oder Telefon melden. In jedem Fall ist die Ausnahmegenehmigung die Grundlage, damit Sie sich in einem anderen Kreis in NRW zu Prüfung anmelden können.
Folgendes hat sich bewährt: Zuerst prüfen Sie, wann und wo Sie zur Prüfung gehen wollen und wann Sie sich dort anmelden müssen. Wenn Sie das wissen, planen Sie ausreichend Zeit zum Lernen ein, mindestens 6-8 Wochen. Wenn dieser Zeitplan steht, ist die Reihenfolge egal.